Förderung
zgs consult GmbH

Berliner Landeszuschuss für KMU

Die richtige Einstellung zählt: Durch den Zuschuss der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales können Berliner KMU finanziell gestärkt, neue Arbeitsplätze geschaffen und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeweitet werden. Sichern Sie sich einen Zuschuss von bis zu 17.000 Euro!
bis
Uhr
Nachhaltige Arbeitsmarktpolitik bedeutet auch, Personen einzustellen, die auf dem Arbeitsmarkt mit Schwierigkeiten konfrontiert waren. Denn damit kann man nicht nur personelle Ressourcen nutzen und Fachkräfte dazugewinnen, sondern auch einen sicheren Arbeitsplatz schaffen!Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hat für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in diesem Kontext einen Landeszuschuss eingerichtet. Mit dem Programm können KMU eine finanzielle Förderung erhalten, wenn sie Arbeitslose, erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Empfangende oder Menschen aus öffentlich geförderter Beschäftigung einstellen. Unternehmen können auch gefördert werden, wenn sie Minijobber, teil- und vollzeitbeschäftigte Erwerbstätige sowie Selbstständig mit geringem Einkommen in Vollzeit beschäftigen und entsprechend bezahlen.Berliner Unternehmen sollen durch den Zuschuss motiviert werden, Menschen aus den genannten Gruppen einzustellen, faire Löhne und Gehälter zu zahlen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst nachhaltig zu beschäftigen. Der Zuschuss ist deshalb nach der Dauer des Arbeitsvertrages und der Höhe des Gehaltes gestaffelt und beträgt maximal 17.000 Euro.Der Landeszuschuss stellt eine Neuerung dar und unterscheidet sich von dem Eingliederungszuschuss der Agenturen für Arbeit und des Jobcenters. Beispielsweise schließt der Landeszuschuss keine Nachbeschäftigungspflicht ein.
Bedingungen für die Gewährung des Landeszuschusses für KMU
  • Kleine und mittlere Unternehmen mit Geschäftssitz in Berlin
  • Vertragsverhältnis von mindestens zwölf Monaten
  • Vollzeitbeschäftigung von mindestens 35 Wochenstunden
  • Bruttogehalt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entspricht mindestens den gesetzlichen Mindestlohnbestimmungen des Landes Berlin
  • Fördersumme von 4.000 bis 17.000 Euro (je nach Dauer des Arbeitsvertrages und Höhe des Gehaltes im Vergleich zum Mindestlohn)
  • Förderdauer von 12 oder 24 Monaten (je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses)
  • Einstellung von arbeitslosen oder ergänzende Leistungen beziehenden Berliner:innen
Voraussetzungen

Sie schaffen einen Arbeitsplatz mit einer
Arbeitszeit von mindestens 35 h/Woche
für eine Person, die

  • seit mindestens sechs Monaten arbeitslos
    oder
  • erwerbstätig mit ergänzendem Bürger
    geld-Bezug oder
  • MiniJobber:in (Umwandlung des Arbeits
    verhältnisses) ohne Bürgergeld-Bezug oder
  • Teilnehmende:r aus einer Beschäftigungs
    maßnahme ist,
  • einen Wohnsitz in Berlin hat,
  • mindestens nach dem aktuellen Berliner
    Landesmindestlohn entlohnt wird.

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