Förderung

Berliner Landeszuschuss für KMU

zgs consult GmbH

Mit dem Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen fördert die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung die Einstellung von Arbeitslosen, erwerbstätigen Bürgergeld-Empfangenden, einschließlich geringfügig Beschäftigten sowie Selbstständigen, Arbeitnehmenden aus Beschäftigungsmaßnahmen und geringfügig Beschäftigten ohne Leistungen nach SGB II.

Ziele des Programms:

Ziel des Landeszuschusses ist die finanzielle Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen in Berlin und eine Ausweitung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Das bringen die Unternehmen mit:

Um den Landeszuschuss zu erhalten, sind unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Die Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 35 Stunden.
  • Mindestens der jeweils geltende gesetzliche Landesmindestlohn wird gezahlt.
  • Die Betriebsstätte ist in Berlin.
  • Betriebsbedingte Kündigungen lagen in den vergangenen sechs Monaten nicht vor.
  • Ausbildungsbetriebe müssen im vergangenen halben Jahr die Auszubildenden übernommen haben.

Bei unbefristeten Arbeitsverträgen können die Unternehmen in Abhängigkeit vom Gehalt eine Höchstfördersumme von bis zu 17.000 Euro erhalten. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.

Voraussetzungen bei Arbeitnehmenden:

Mit dem Landeszuschuss für KMU werden für Menschen mit Wohnsitz in Berlin neue Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt gefördert, sofern eines der folgenden Kriterien erfüllt wird:

  • Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind
  • Arbeitnehmende aus Förderungen nach § 16e und 16i SGB II sowie Teilnehmende aus Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
  • Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme
  • Erwerbstätige Bürgergeld-Empfangende, einschließlich geringfügig Beschäftigter sowie Selbstständige
  • geringfügig Beschäftigte ohne ergänzendes Bürgergeld zur Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Der Zuschuss:

(abhängig von der Vergütung und Dauer des Arbeitsvertrages; hier beispielhaft für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis)

  0 – 10 % über dem Mindestlohn 12.400 €
10 – 20 % über dem Mindestlohn 13.600 €
20 – 30 % über dem Mindestlohn 14.700 €
     >30 % über dem Mindestlohn 17.000 €

Hier finden Sie den aktuellen Flyer zum Förderprogramm.

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