Ihre Kunden möchten gern „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ konsumieren? Sie möchten dem in Ihrer Werbung gern entsprechen, wissen aber nicht, wie dies rechtssicher möglich ist?
Zwar hat ein Urteil des BGH vom Juni 2024 die Rechtslage zu sogenannten „Green Claims“ vorübergehend geklärt, jedoch stehen erneute Rechtsänderungen aufgrund von EU-Richtlinien bevor: Zum einen muss die bereits erlassene Empowering-Consumers-Richtlinie der EU bis 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden, zum anderen durchläuft die Green-Claims-Richtlinie der EU, die eine Vorabgenehmigungspflicht für jegliche Umweltaussagen in der Werbung enthält, ab dem 28. Januar 2025 das Trilogverfahren.
In dieser Online-Veranstaltung im Rahmen der IHK Sustainability Week 2025 lernen Sie die grundlegenden rechtlichen Regeln zur Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen ebenso wie den aktuellen Stand der Rechtsprechung kennen und erfahren, welche Neuregelungen die EU-Kommission bereits erlassen hat bzw. noch plant und was dies für die künftige Rechtslage in Deutschland bedeutet.
Referentin: Frau Rechtsanwältin Dr. Jeannette Viniol, JBB Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl Partnerschaft mbB, Berlin
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