[Thema] und Nachhaltigkeit in Berlin
nawi.berlin bietet Berliner Unternehmen Orientierung in Sachen Nachhaltigkeit
Was [Thema] für Berliner Unternehmen so wichtig und so herausfordernd macht
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“[Thema] war für uns anfänglich sehr schwer greifbar. Mithilfe von [Angebot] sind die nächsten Schritte für uns jetzt klar und wir konnten direkt mit der Umsetzung beginnen.“
Immer mehr Betriebe integrieren [Thema] in ihre Prozesse
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Wichtige Beiträge
EcoVadis – empfehlenswerter Prozess & Kniff
Umweltverträgliche öffentliche Fahrzeugbeschaffung – Instrumente zur Unterstützung in der Beschaffungspraxis
Circular Economy | Erfolg durch Kooperation – Nachhaltige und zirkuläre Innovation durch Netzwerkbildung
Nachfolgezentrale Berlin
KMU-Abwärmecheck der KEK
Zero-Waste-Förderkompass
Digitale Kurse zum Kriterien Set (im Rahmen des Sustainable Berlin Zertifizierungsprogramms)
Fahrplan-Workshop für Ihr Unternehmen (im Rahmen des Sustainable Berlin Zertifizierungsprogramms)
Energie-Quickcheck für Betriebe
Nachhaltigkeit im Handwerk 360°
Förderprogramm Transfer Bonus Design
Individueller Unternehmensworkshop: Nachhaltige Produktgestaltung und zirkuläre Geschäftsmodelle
Grundlagenkurs: Circular Economy
Nachhaltige Produktentwicklung: Ein Online-Werkzeug für eine ressourcenorientierte Konzeptbewertung
Berliner Landeszuschuss für KMU
GründerinnenBONUS
Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz – Austausch und Vernetzung mit der KEK
Fragebogen zu den ESG-Kriterien
Unterstützung bei der Einführung eines Betrieblichen Mobilitätsmanagement für Berliner Unternehmen
Die Top [Thema] Herausforderungen von nachhaltigen StartUps in Berlin
1.
Herausforderung
Nachhaltiges Wirtschaften fördern und Finanzmärkte transparenter machen: Dieser Gedanke liegt der EU-Taxonomie-Verordnung (EU Tax-VO) zugrunde. Die Taxonomie ist ein Kriterienkatalog, der klärt, ob ein Unternehmen als nachhaltig eingestuft wird oder nicht. Die Klassifizierung als nachhaltiges Unternehmen ist dann mit einer Reihe von Vorteilen verbunden: Banken können so etwa „grüne“ Wertpapiere ausweisen und Investoren gezielt in nachhaltig wirtschaftende Unternehmen investieren. Dass sie nachhaltig sind, weisen Unternehmen in der sogenannten nichtfinanziellen Erklärung nach: Firmen führen hier unter anderem ihre Erlöse aus nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen auf, berichten zudem über ihre Nachhaltigkeitsherausforderungen. Fragen und Antworten zur EU-Taxonomie finden Sie hier.
2.
Herausforderung
Mehr als nur Lippenbekenntnisse: Nicht nur große Unternehmen berichten über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen. Die Berichte dienen dazu, die Firmen gemäß der EU-Taxonomie einzuordnen. Den gesetzlichen Rahmen hierfür liefert die EU-Richtlinie CSRD – die Corporate Sustainability Reporting Directive. Sie sieht vor, dass große Unternehmen sowie börsennotierte KMU die ökologischen und humanitären Folgen ihres Handelns transparent machen. Es ist damit zu rechnen, dass künftig auch immer mehr kleine Unternehmen die CSRD-Kriterien erfüllen und über Nachhaltigkeit berichten werden – zum Beispiel, weil sie sich dadurch als nachhaltig einstufen lassen können und so Vorteile genießen oder weil sie mit größeren Unternehmen zusammenarbeiten, die die CSRD-Richtlinien beachten müssen. Zudem ist denkbar, dass künftig auch kleinere Unternehmen gesetzlich zur Berichterstattung nach CSRD verpflichtet sind.
Derzeit sind in den Berichten nach CSRD zwölf branchenübergreifende Standards einzuhalten, die ESRS (European Sustainability Reporting Standards, downloadbar unter Anhang C). Orientieren können sich Unternehmen bei ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung am Berichtsstandard des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Dieser wird laufend an die aktuelle Gesetzgebung angepasst. Zusätzlich zu den ESRS sind branchenspezifische Standards in Planung. Sie werden sich voraussichtlich primär auf Geschäftsfelder beziehen, bei denen besonders große Nachhaltigkeitsrisiken bestehen. Sobald hierzu Informationen vorliegen, finden Sie diese auf den Seiten des BNW. Fragen und Antworten rund um die CSRD, insbesondere für KMU, finden Sie hier.
3.
Herausforderung
Waren einkaufen, verarbeiten und vertreiben – und zwar so, dass dabei niemand zu Schaden kommt. Die Lieferkettengesetzgebung schützt Umwelt und Menschenrechte. Maßgebend für deutsche Unternehmerinnen und Unternehmer ist hierbei das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Dieses verbietet unter anderem schädliche Eingriffe in Wälder, Böden und Gewässer und alle Formen von Sklaverei und Zwangsarbeit. Ausführliche Informationen zum deutschen Lieferkettengesetz finden Sie hier.
Im jährlichen Unternehmensbericht, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geprüft wird, weisen Unternehmen gesetzeskonformes Verhalten nach. Bei Verstößen drohen der Ausschluss von öffentlicher Beschaffung und Bußgelder bis zu 8 Millionen Euro bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Eine Chronologie der wichtigsten Nachhaltigkeitsbeschlüsse
Dezember 2019
Vorstellung des EU Green Deals
Januar 2022
Die EU-Taxonomie-Verordnung tritt in Kraft. Relevant ist sie zunächst für Finanzproduktanbieter und kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zu nichtfinanzieller Berichterstattung verpflichtet sind.
Januar 2023
Die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) tritt in Kraft. Sie muss bis Mitte 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.
Januar 2023
Der Geltungsbereich der EU-Taxonomie-Verordnung wird auf alle Unternehmen ausgeweitet, die nach CSRD zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Hierzu zählen auch kapitalmarktorientierte KMU.
Januar 2023
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Kraft.
Juli 2023
Zwölf branchenübergreifende Standards (ESRS) für die CSRD-Berichterstattung werden veröffentlicht.
Januar 2024
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt in Deutschland jetzt auch für Unternehmen mit 1.000 und mehr Beschäftigten im Inland.
Januar 2024
Ausweitung des Europäischen Emissionshandels auf den Seeverkehr.
Frühjar 2024 (geplant)
Beschluss und Veröffentlichung einer nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie.
Januar 2026 (geplant)
Abschaffung kostenloser Emissionszertifikate für den Flugverkehr.
Sicher gehen, dass Sie keine Anforderung verpassen
Wie nawi.berlin Ihnen dabei hilft, aktuelle und zukünftige Nachhaltigkeitsregulatorik zu meistern:
Unsere Einstiegsberatung
Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen rund um das Thema nachhaltiges Wirtschaften und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Ideen für die nächsten Schritte.
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