Nachhaltigkeit strategisch angehen: Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD fordert von großen Unternehmen und börsennotierten KMU Transparenz über die ökologischen und humanitären Folgen ihres Handelns. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die europäische Nachhaltigkeitsberichtserstattung wissen müssen: Wer ist berichtspflichtig, welche Daten müssen erhoben werden und wie können sich Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorbereiten?

Transparenz und zukunftssicheres Wirtschaften, das sind auch die Ziele , die der Corporate Sustainability Reporting Directive – der CSRD zugrunde liegen. Die CSRD sieht vor, dass große Unternehmen sowie börsennotierte KMU die ökologischen und humanitären Folgen ihres Handelns transparent machen und sich mit Nachhaltigkeitsrisiken für ihr Tagesgeschäft und ihre Unternehmensstrategie auseinandersetzen. Es geht also sowohl um die Einschätzung, wie hoch das Risiko ist, dass z.B. ein bestimmter Produktionsstandort oder eine Produktlinie etwa durch Klimarisiken oder Rohstoffknappheit bedroht sind, als auch darum, welche positiven und negativen Einflüsse der Produktionsstandort oder die Produktlinie auf Umwelt und Gesellschaft haben.

Wer genau muss berichten?

Unternehmen (unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung) sind verpflichtet nach der CSRD zu berichten, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Mitarbeitende und/oder
  • Nettoumsatz von mehr als € 50 Mio. Umsatz und/oder
  • Bilanzsumme von mehr als € 25 Mio.

Kapitalmarktorientierte (börsennotierte) KMU müssen die CSRD mit einer verlängerten Frist (ab 2027 für das Geschäftsjahr 2026) umsetzen. Für KMU gibt es die Möglichkeit, für zwei Jahre eine Fristverlängerung („opt-out“) zu beantragen und erst im Jahr 2029 für das Geschäftsjahr 2028 zu berichten.

Auch Nicht-EU-Firmen, die ein Tochterunternehmen oder eine Betriebsstätte in einem EU-Staat haben, fallen unter die CSRD. Sie sind zur Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet, wenn ein Nettoumsatz von € 150 Mio. in der EU erzielt wird.

Es ist damit zu rechnen, dass künftig auch immer mehr mittelständische Unternehmen die CSRD-Kriterien erfüllen und über die Nachhaltigkeit in ihrem Unternehmen berichten werden – zum Beispiel, weil sie sich dadurch als nachhaltiges Unternehmen präsentieren können und so Vorteile genießen. Durch ein positiveres Image oder bessere Finanzierungsmöglichkeiten und Kreditkonditionen können Unternehmen Wettbewerbsvorteile erzielen. Außerdem können KMU, die mit größeren Unternehmen zusammenarbeiten, mit Datenabfragen konfrontiert werden, die die großen Unternehmen für eigene CSRD-Berichterstattung durchführen müssen. Zudem ist denkbar, dass künftig auch kleinere Unternehmen gesetzlich zur Berichterstattung nach der CSRD verpflichtet werden könnten.

Was muss berichtet werden?

Derzeit beinhaltet eine CSRD-konforme Berichterstattung die Erhebung von Daten zu zwölf branchenübergreifende Berichtsstandards (Set 1): die European Sustainability Reporting Standards – ESRS (downloadbar unter Anhang C). Sie beinhalten Umweltaspekte (z.B. Klima, Wasser), Sozialaspekte (z.B. Gleichbehandlung, Arbeitsbedingungen) und Governance-Aspekte (z.B. Risikomanagementsysteme, Lobbytätigkeiten).

Zusätzlich zu den branchenübergreifenden ESRS sind branchenspezifische Standards (Set 2) in Planung. Diese sollen sich primär auf Geschäftsfelder beziehen, bei denen besonders große Nachhaltigkeitsrisiken bestehen, wie z.B. Bergbau, Landwirtschaft oder Baugewerbe. Aktuell sind diese für Mitte 2026 angekündigt. Sobald hierzu Informationen vorliegen, finden Sie diese auf den Seiten des BNW.

Für berichtspflichtige KMU wird es vereinfachte Standards geben. Die Veröffentlichung der Berichtsstandards für KMU ist für Mitte 2026 geplant.

Für nicht-berichtspflichtige KMU gibt es freiwillige Berichtsstandards, an denen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte orientieren können. Ein erster Entwurf wurde im Mai 2024 veröffentlicht. Eine Auseinandersetzung mit diesen freiwilligen Standards könnte auch für berichtspflichtige KMU eine gute Vorbereitung sein.

Doppelte Wesentlichkeit und Wesentlichkeitsanalyse

Nicht jedes Unternehmen muss zu allen ESRS berichten. Eine Analyse der für das Unternehmen und seine Stakeholder – also Interessengruppen – wesentlichen Themen, bildet den Rahmen des CSRD-Berichts und den Einstieg in die CSRD-Berichterstattung. Hierbei legen Unternehmen fest, welche ökologischen und sozialen Themen für die eigene Geschäftstätigkeit relevant sind und gegebenenfalls Risiken für das Unternehmen darstellen können. Im Sinne der doppelten Wesentlichkeit schauen Unternehmen neben den Risiken für das eigene Geschäft aber auch darauf, inwiefern diese Themen durch die eigene Geschäftstätigkeit positiv oder negativ beeinflusst werden.

Die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen sollte das Unternehmen im Dialog mit wichtigen Stakeholdern, also Interessensgruppen (Lieferant:innen, Kund:innen, Mitarbeiter:innen, Banken etc.) identifizieren.

Orientierung finden Unternehmen bei ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung auch im Berichtsstandard des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Dieser wird laufend an die aktuelle Gesetzgebung angepasst und planmäßig ab Januar 2025 bei CSRD-konformer Berichterstattung unterstützen.

Einen Leitfaden In 10 Schritten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD bietet z.B. die IHK. Fragen und Antworten rund um die CSRD, insbesondere für KMU, finden Sie auch hier.

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