Was auch nicht berichtspflichtige Unternehmen über die CSRD wissen sollten
Innerhalb von 18 Monaten muss die CSRD nun in nationales Recht überführt werden. Die EU-Richtlinie ist ein weiterer Schritt, um die ambitionierten Sustainable Development Goals (SDG) und EU-Klimaschutzziele zu erreichen. Die EU-Finanzmittel aus dem Green Deal zur Unterstützung von klimafreundlichen und nachhaltigen Unternehmen reichen dafür nicht aus, deshalb wird angestrebt, private Geld- und Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken. Daher schafft die CSRD Klarheit darüber, in welche nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten zukünftig Gelder fließen sollen.
Betroffen sind Unternehmen, unabhängig ihrer Kapitalmarktorientierung, wenn sie mindestens zwei von drei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Mitarbeiter:innen
- Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen €
- Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen €
Kapitalmarktorientierte (börsennotierte) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben eine verlängerte Frist zur Umsetzung der CSRD, die bis zum Geschäftsjahr 2026 reicht. Zudem besteht die Möglichkeit, bis zum Geschäftsjahr 2028 von dieser Verpflichtung abzusehen. Für diese Unternehmen sollen vereinfachte Berichtsstandards gelten. Alle anderen KMU, die weder börsennotiert sind noch unter die zuvor genannten Regelungen fallen, sind von der Berichtspflicht befreit, haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.
Welche Bedeutung hat die CSRD für Unternehmen, die nicht direkt von ihr betroffen sind? Sollten sie sich überhaupt mit Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen? Die Antwort ist eindeutig: Ja. Hier sind einige Gründe, warum:
- Strategische Vorteile:
Nachhaltigkeitsberichterstattung kann ein wirksames Instrument sein, um die eigene Nachhaltigkeitsstrategie zu definieren, zu messen und zu kommunizieren. Sie kann helfen, die eigenen Stärken und Schwächen in Bezug auf die eigene Nachhaltigkeit zu identifizieren, Ziele zu setzen und Fortschritte zu verfolgen. Darüber hinaus kann sie dazu beitragen, das Vertrauen und die Reputation bei Kund:innen, Lieferant:innen, Mitarbeiter:innen und der Öffentlichkeit zu stärken. - Geschäftschancen:
Nachhaltigkeitsberichterstattung kann eine Voraussetzung sein, um Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmen aufzubauen oder aufrechtzuerhalten. Viele große Unternehmen verlangen von ihren Lieferant:innen oder Partner:innen, dass sie Nachhaltigkeitsstandards einhalten oder zumindest darüber berichten. Wer nicht in der Lage ist, seine Nachhaltigkeitsleistung nachzuweisen oder zu verbessern, riskiert wichtige Geschäftschancen zu verpassen oder zu verlieren. - Regulatorische Vorbereitung:
Nachhaltigkeitsberichterstattung kann auch eine Möglichkeit sein, sich auf zukünftige regulatorische Anforderungen vorzubereiten. Die CSRD ist nur ein Teil eines größeren Rahmens für nachhaltige Finanzen in der EU, der auch andere Initiativen wie die Taxonomie-Verordnung oder den Green Deal umfasst. Diese Initiativen zielen darauf ab, den Übergang zu einer kohlenstoffarmen und ressourceneffizienten Wirtschaft zu beschleunigen und Anreize für nachhaltige Investitionen zu schaffen. Es ist daher wahrscheinlich, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Zukunft noch weiter ausgeweitet und verstärkt wird. Wer schon heute Nachhaltigkeitsberichte erstellt, so Routine darin bekommt und dabei seine Wirtschaftstätigkeiten enkelfähig transformiert, schafft sich also einen klaren Wettbewerbsvorteil in den kommenden Jahren!
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur eine Verpflichtung ist, sondern auch eine Gelegenheit für Unternehmen bietet. Selbst wenn eine direkte Betroffenheit durch die CSRD fehlt, kann es sinnvoll sein, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und freiwillig darüber zu berichten. Auf diese Weise können nicht nur die eigene Nachhaltigkeitsleistung verbessert, sondern auch Geschäftspartner:innen informiert, Kund:innen gebunden und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.