Förderung
Senatsverwaltung für Wirtschaft Energie und Betriebe

GründerinnenBONUS

Mit dem Förderprogramm “GründerinnenBONUS” erhalten Unternehmen einen einmaligen, zusätzlichen Bonus, um den Frauenanteil bei der Unternehmensgründungen zu erhöhen.
bis
Uhr

Durch das Land Berlin wird ein finanzieller Beitrag an Unternehmen gewährt, die überwiegend aus Gründerinnen und Gesellschafterinnen bestehen, und den Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit gewagt haben. Frauen sollen sichtbar sein und aktiv im Unternehmen Präsenz zeigen. Pro Unternehmen beträgt der Bonus einmalig 10.000 Euro.

Verfahrensablauf:

  1. Stellen Sie den Antrag auf GründerinnenBONUS.
  2. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag; ggf. werden Sie bei Rückfragen kontaktiert.
  3. Es erfolgt die Erstellung und Versendung des Bescheids an das Unternehmen.
  4. Die Auszahlung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides durch die Bewilligungsbehörde auf das von den Antragsstellenden angegebene Unternehmenskonto. Eine vorzeitige Auszahlung durch Rechtbehelfsverzicht ist möglich.
Voraussetzungen
  • Standort der Gründung
    Die Unternehmensgründung muss in Berlin erfolgt sein.
  • Gründerinnen-/Frauenanteil im Unternehmen
    Es handelt sich um ein Unternehmen, welches überwiegend von oder mit Frauen gegründet wurde oder in dem Frauen die überwiegenden Gesellschaftsanteile besitzen.
  • GründungsBONUS
    Sie haben bereits einen Antrag auf GründungsBONUS bei der IBB Business Team GmbH gestellt und einen positiven Bescheid aus dem Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 erhalten.
  • Datenschutzerklärung
    Datenschutzerklärung vom Unternehmen, um Zugriff auf Daten aus dem Antragsverwaltungs-Portal der IBB Business Team GmbH zu erhalten und die Verwendung der Daten erfolgen kann.
Erforderliche Unterlagen
  • Antrag GründerinnenBONUS
    Stellen Sie den Antrag bitte schriftlich per Post.
  • Nachweis über die Unternehmensgründung
    Nachweis über die Unternehmensgründung in Berlin, die überwiegend von oder mit Frauen gegründet wurden oder Frauen, die überwiegenden Gesellschaftsanteile bei Antragstellung im Besitz haben. Beispielsweise durch einen Gesellschaftsvertrag oder ein Auszug aus dem Handelsregister.
  • Bewilligungsbescheid des GründungsBONUS
  • De-minimis-Beihilfe-Erklärung

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